Rechtsprechung
   BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1219
BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83 (https://dejure.org/1984,1219)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 3 AZR 66/83 (https://dejure.org/1984,1219)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 3 AZR 66/83 (https://dejure.org/1984,1219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung - Teilzeitbeschäftigter - Betriebliche Versorgungsleistung - Personalpolitik - Versorgungsordnung - Betriebsrente - Ruhegeld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 70
  • BAGE 46, 71
  • NJW 1984, 2056 (Ls.)
  • ZIP 1984, 869
  • NZA 1984, 84
  • VersR 1984, 995
  • BB 1984, 1167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Beschluß vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70 [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 nach Art. 119 EWG-Vertrag) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EWG-Vertrag eingeholt.

    Dem kann sich der Senat nicht anschließen, wie er bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 näher ausgeführt hat (BAGE 46, 70, 74 f. [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu I 1 der Gründe).

    Das ergibt sich aus den Zahlen, die die Beklagte selbst vorgelegt und der Senat schon in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70, 77 f. [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3 der Gründe) gewürdigt hat.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auf Anfrage des Senats vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70 [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) hat der Europäische Gerichtshof das Verbot mittelbarer Diskriminierung wie folgt konkretisiert:.

    Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 13. Mai 1986 (- Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP, aaO) auf Anfrage des Senats (Beschluß vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 70 [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP, aaO) damit befaßt, ob die vorliegende Fallkonstellation eine mittelbare Diskriminierung darstellt und gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstößt.

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß der Dritte Senat in seinem vorangegangenen Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (Beschluß vom 5. Juni 1984, BAGE 46, 71 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) ausdrücklich gefragt hatte, ob eine die Teilzeitarbeitnehmer benachteiligende Regelung damit gerechtfertigt werden könne, daß das Unternehmen möglichst wenige Teilzeitarbeitnehmer beschäftigen möchte.
  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 46, 71 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe; 53, 161 = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe).

    Der Senat hat den Europäischen Gerichtshof um die Vorabentscheidung gebeten, wann eine mittelbare Diskriminierung von Frauen angenommen werden kann (BAGE 46, 71 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83

    Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer

    Der Senat hat mit Beschluß vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EWG-Vertrag eingeholt.

    Dem kann sich der Senat nicht anschließen, wie er bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 näher ausgeführt hat (BAG 46, 70, 74 f. = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu I 1 der Gründe).

    Das ergibt sich aus den Zahlen, die die Beklagte selbst für den Bereich ihres Konzerns vorgelegt hat und die der Senat bereits gewürdigt hat (BAGE 46, 70, 77 f. [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 46, 71 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1; 53, 161 = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe).

    a) Der Senat hat den Europäischen Gerichtshof um die Vorabentscheidung gebeten, wann eine mittelbare Diskriminierung von Frauen angenommen werden kann (BAGE 46, 71 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84

    Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als

    Dazu hat der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des Senats vom 5. Juni 1986 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) konkretisierende Grundsätze entwickelt, die die Gerichte der Mitgliedsstaaten binden.

    In diesem Sinne und bezogen auf die Vorlagefragen des Beschlusses vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) stellt der Europäische Gerichtshof darauf ab, welche Schwierigkeiten sich für weibliche Arbeitnehmer ergeben, als Vollzeitbeschäftigte zu arbeiten.

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Der Dritte Senat hat dabei einen unmittelbaren Anspruch der betroffenen Arbeitnehmerinnen auf Beachtung des Lohngleichheitsgebots angenommen und entgegen stehende Regelungen nach § 131 BGB als nichtig angesehen (BAGE 46, 71, 76 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161, 167 = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81

    Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente -

    Er hat in einem ebenfalls die Beklagte betreffenden Rechtsstreit mit Beschluß vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EWG-Vertrag eingeholt, ob der Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung rechtmäßig sei.

    Das ergibt sich aus den Zahlen, die die Beklagte für den Bereich ihres Konzerns vorgelegt und der Senat schon in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70, 77 f. = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3 der Gründe) gewürdigt hat.

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

    Das Bundesarbeitsgericht geht in einer in Jahrzehnten entwickelten Rechtsprechung ständig (BAGE 24, 177; 46, 80 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] ; 48, 258 [BAG 18.04.1985 - 6 ABR 19/84] ; Urteil vom 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - ) und - insoweit - mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; Beschlüsse der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 und 1 BvR 727/81 - und vom 24. Februar 1987 - 1 BvR 1667/84 - ) davon aus, daß die Ausschlußklausel der betrieblichen Unterstützungskassen nur als ein an triftige Gründe gebundenes Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 10 Sa 35/90

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beachtung des Lohngleichheitsgebots seitens des

  • LAG Nürnberg, 26.05.1992 - 4 Sa 129/91

    Ausschluss von der Zahlung einer Weihnachtszuwendung wegen Beendigung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht